Allgemeine Geschäftsbedingungen von L&R
1. Allgemeines
Unseren Leistungen liegen nachstehende Vertragsbedingungen zugrunde. Sie gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen
abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind soweit nicht anders vereinbart, Netto-Preise und auf der Basis des jeweiligen Lohntarifs kalkuliert. Treten nach der Angebotsabgabe tarifliche
Lohnerhöhungen ein, so darf der Lohnpreisanteil um den Preis der Lohnerhöhung angepasst werden. Fracht- und Verpackungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart,
nicht im Preis mit enthalten. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Der Abzug von Skonto bedarf der
ausdrücklichen Vereinbarung. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
Bei Maßanfertigungen kann der Verkäufer eine angemessene Anzahlung verlangen. Der Bearbeitungspreis bei Reinigungsaufträgen wird unabhängig vom Reinigungsoder
Waschergebnis für die Durchführung der angebotenen und bestellten Leistung erhoben.
Folgende Umstände berechtigen zur Nachberechnung, sofern sie bei der Abgabe des Angebotes nicht erkennbar oder aus sonstigen Gründen nicht vorhersehbar waren,
oder vom Auftraggeber verschwiegen wurden:
a) Hohlräume in Decken und Wänden, welche die Anfertigung spezieller Teile zur Montage notwendig machen,
b) Wandversteifungen, Stahlträger, Armierungen u.ä., wodurch der Einsatz spezieller Werkzeuge oder gar eine Änderung der vorgesehenen Montage
notwendig wird,
c) Nachträge und Sonderwünsche
d) Verzögerungen der Arbeiten (Stillstands- und Wartezeiten) über eine vereinbarte Zeit oder aber einen angemessenen Zeitraum hinaus, aus Gründen, die
nicht von uns zu vertreten sind.
e) Falsche Baubeschreibungen oder zwischenzeitliche Bauveränderungen
f) Wiederholte oder mehrmalige Reinigung eines Reinigungsgutes, oder besondere Behandlungsmethoden
Sämtliche Mehrkosten die sich aus o.g. Gründen ergeben, inkl. Neubestellungen bei Maßänderung, trägt der Auftraggeber.
3. Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt zu den angegebenen und bestätigten Lieferterminen. Eine angemessene Nachfrist ist zu gewähren. Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt
verlängern die Lieferfrist und gestatten den Käufer nicht, wegen nicht eingehaltener Lieferfrist oder Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, bzw. Schadenersatzansprüche
zu stellen. Treten nach Vertragsabschluss Umstände ein, die der Kreditwürdigkeit des Käufers entgegenstehen, so sind wir zur Leistungsverweigerung berechtigt. Kommt
der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Lieferant berechtigt Ersatz des ihm entstandenen Schadens und der
Mehraufwendungen zu verlangen.
4. Montage- und Reinigungsarbeiten
Der Auftraggeber hat für den erforderlichen Strom- und Wasserzugang zu sorgen. Bei Arbeiten von mehr als 4 Stunden sind sanitäre Anlagen und Toiletten zur Verfügung
zu stellen. Die Raumtemperatur hat mindestens 12 °C zu betragen. Für freien Zugang zu den Fenstern sorgt der Auftraggeber, ebenso bei Aussenarbeiten und dem evtl.
Einsatz von Hebebühnen.
Bei der De- und Montage von Lamellenvorhängen, Gardinen u.a. Sonnenschutzanlagen, zu deren Reinigung, haften wir nicht für Beschädigungen an den Deckenleisten,
die infolge Materialermüdung entstehen.
5. Reinigung
Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch fachmännische
Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen,
Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.) Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur
begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder wir dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen können.
Für nachstehende Mängel übernehmen wir keine Haftung:
a) Einlaufen und Verziehen von Lamellenvorhängen, Rollos, Gardinen o.a. Sonnenschutzanlagen ist materialbedingt, evtl. wurden Kett- oder Schussfäden bei
der Herstellung unterschiedlich gespannt, oder es wurden Materialien verwendet, die beim Waschen unterschiedlich reagieren. Eine Maßänderung von bis
zu 5% ist dabei je nach Material möglich.
b) Flecksubstanzen wie Gerbstoffe oder Säuren haben chemisch mit dem Fasermaterial reagiert und sind daher durch Wäsche nicht mehr zu entfernen.
c) Vorhandene, nicht entfernbare Flecken, können nach Entfernen der Allgemeinverschmutzung, sichtbar werden.
d) Rückstände von Reinigungsmitteln, falsche Vorbehandlungen, Wasserschäden, Farbschädigungen durch Licht oder Umwelteinflüsse, sowie Retuschen und
Ausrüstungen des Grundgewebes können das Warenbild verändern.
e) Schäden die durch unsachgemäßen Transport oder Kennzeichnung der Lamellen entstehen, insbesondere nicht für Knicke und Wellen - diese Schäden
sind auch nach der Reinigung noch sichtbar.
f) Ausdehnen oder Ausfransen der Kanten, sowie das Einrollen der Lamellen in waagerechter Linie (schüsseln)
g) Haltbarkeit der Schweißnähte und Brüche an Beschwerungsplatten, Abstandsketten und Lamellenhaltern.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum. Verpfändung oder
Sicherungsübereignung sind unzulässig. Bei Weiterverarbeitung werden die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen an uns abgetreten.
7. Gewährleistung
Unter Ausschluss aller sonstiger Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, Wandlung oder Minderung sind wir nach unserer Wahl nur zur Ersatzlieferung oder
zur kostenlosen Instandsetzung, bzw. wiederholten Leistung verpflichtet. Nach unserer Wahl können wir Ersatzlieferungen, Ersatzleistungen oder Instandsetzungen durch
Rückvergütung bereits erfolgter Zahlungen oder durch Verzicht auf nicht bezahlte Rechnungen ersetzten. Die Gewährleistung, bzw. Garantie für nicht von uns hergestellte
Produkte richtet sich nach der vom Hersteller angegebenen Garantie. Diese muss im Einzelfall erfragt werden. Für Reparaturen übernehmen wir eine Garantie von 6
Monaten, ausgenommen davon sind alters- oder umweltbedingte Materialermüdung. Mängel sind uns innerhalb von 10 Tagen anzuzeigen. Handelsübliche oder technisch
unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Farben, Massen, Gewicht oder Ausrüstung dürfen nicht beanstandet werden. Für ausgeführte Arbeiten, bzw. ein- oder
angebaute Anlagen oder Teile in/an Gebäuden, die Dritten zugänglich sind, übernimmt der Auftraggeber die Haftung, ohne dass eine Zwischenabnahme fällig wird. Für
technische Eigenschaften, die der Verkäufer nicht ausdrücklich zugesichert hat, wird keine Gewähr übernommen. Die gilt insbesondere für Materialeigenschaften, die
durch unterschiedliche Umweltfaktoren, wie durch Industrieverschmutzung, falsche Reinigung, Unwetter usw. beeinflusst werden können. Ferner auch auf Schäden die
durch unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.
8. Haftungsbegrenzung bei Reinigungsgut
Wir haften für Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt
in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 4-fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
9. Sonstige Bedingungen
Rechtsunwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Sie haben ebenfalls für diejenigen Gültigkeit, die für die
Verpflichtung des Käufers haften. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Celle. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.